Ehrenkodex und berufliche Standarts
Dieses Dokument beinhaltet Richtlinien für Emmett Anwender/innen. Es dient dazu, die Arbeit mit der Emmett Technique innerhalb eines ethischen Rahmens auszuführen.
SORGFALTSPFLICHT
Es gehört zur Sorgfaltsplicht der Emmett Anwender/innen, innerhalb des Ausbildungsumfangs zu behandeln und dies immer unter Berücksichtigung des gesundheitlichen Zustands des betreffenden Klienten.
Alle Praktizierenden gewährleisten den höchsten beruflichen Standard und erfüllen jederzeit die Sorgfaltspflicht. Niemals wird etwas unternommen, was der Klient nicht wünscht, seine Gesundheit gefährden könnte oder die Glaubwürdigkeit der Emmett Technique in irgendeiner Form in Frage stellen könnte. Einer der Grundsätze von Emmett ist es, jedem Klienten mitfühlend und mit dem nötigen Respekt entgegenzukommen.
Anwender/innen haben das Verständnis und den Respekt für die Einzigartigkeit des Kunden: Alter, Herkunft, Geschlecht, Zivilstand, physische Merkmale, Behinderungen, religiöse und/oder politische Ansichten oder Aktivitäten, Kultur oder sozialer Status haben keinen Einfluss auf die Behandlung.
Die Therapiearbeit muss jeweils den Bedürfnissen des Kunden angepasst werden und dies unbeeinflusst von finanziellen oder sonstigen Gründen. Anwender/innen müssen die Entscheidungen des Klienten in Bezug auf dessen Gesundheit akzeptieren.
Es liegt in der Verantwortlichkeit der Anwender/innen, während der Arbeit selbst in guter gesundheitlicher, mentaler und körperlichen Verfassung zu sein.
EMPFEHLUNG
Emmett Anwender/innen überschreiten niemals ihre Kompetenzen. Bei Bedarf überweisen sie den Klienten, immer in seinem Interesse, an eine andere Fachperson.
Sollte eine Überweisung nötig sein, und falls dies möglich ist, wird eine Auswahl von Therapeuten immer mit dem Klienten abgesprochen. Die Anwender/innen sind dafür besorgt, ihn nur an Fachpersonal mit der nötigen Ausbildung und Erfahrung zu verweisen.
Erfolgt eine Überweisung von einer med. Fachperson, geht diese immer direkt an den Anwender, unabhängig davon, ob er selbständig oder in einem Arbeitsverhältnis arbeitet.
VERSICHERUNG
Es liegt ausdrücklich in der Verantwortung der Emmett Anwender/innen, entsprechend versichert zu sein. Nach der Registrierung als Emmett-Anwender (Practitioner-Level) ist eine Haftpflichtversicherung obligatorisch.
WERBUNG
Werbung ist eine nützliche Plattform, um sich als Emmett Anwender/in und die Technik selbst an die Öffentlichkeit zu bringen. Jede Form von Werbung muss dem Konsumschutz und anderen entsprechenden Gesetzen angepasst sein. Dabei wird auch darauf geachtet, dass die Anwendung praxisnah beschrieben wird. Die Emmett Technique ist eine Behandlungsmethode für Schmerzen und Unwohlsein. Bestimmte Beschwerden oder infektiöse Krankheiten können mit dieser Therapieform nicht behandelt werden. Die korrekte Wortwahl ist: «kann helfen….».
Emmett Anwender/innen unternehmen niemals etwas, was der Emmett Technique oder deren Anwender/innen in irgendeiner Weise schaden könnte.
Das Ziel der Werbung sollte es sein, die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf die Emmett Technique zu lenken.
Dies gilt für alle Werbeplattformen, auch für soziale Netzwerke.
DATENSCHUTZ
Emmett Anwender/innen halten sich an die Datenschutzgesetze, welche im Land ihrer Tätigkeit gelten. In Australien sind dies die 13 australischen Persönlichkeitsrechte, deren Überarbeitung 1988 stattfand. Diese Regeln zeigen auf, wie der Umgang mit Kundendaten zu erfolgen hat.
VERTRAUEN
Alle Kundendaten unterliegen der Schweigepflicht und dürfen nur weitergegeben werden, wenn das Gesetz deren Veröffentlichung verlangt oder der Kunde dies schriftlich erlaubt. Die Anwender/innen bewahren die Unterlagen an einem sicheren Ort auf, zu welchem nur autorisierte Personen Zugang haben.
Die Dokumente müssen solange aufbewahrt werden, wie das Gesetz am jeweiligen Arbeitsort es vorschreibt. Für australische Therapeuten ist dies im Minimum sieben Jahre vom Zeitpunkt der letzten Konsultation oder, wenn der Klient unter 18 Jahre ist, bis zu seinem 25. Geburtstag.
EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG
Die Einwilligungserklärung ist immer eine freiwillige Entscheidung des Kunden und soll dazu dienen, die für ihn geeigneten Behandlungsmethoden zu bestimmen und ihm die damit verbundenen Vorteile oder Risiken aufzuzeigen. Der Klient muss jeweils vor Therapiebeginn über die Behandlungskosten informiert werden.
Bevor eine Behandlung erfolgen kann, müssen die Anwender/innen im Besitz der entsprechenden Einwilligungserklärung des Klienten sein.
Kinder oder Jugendliche dürfen nur mit dem Einverständnis der Eltern behandelt werden.
FORSCHUNG
Wenn Daten für Forschungszwecke gesammelt werden, darf dies nur unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen des Landes, in welchem sie gesammelt werden, erfolgen.
WEITERBILDUNG
Um sicherzustellen, dass alle Emmett Anwender/innen den Anforderungen der fachgerechten Ausführung ihrer Tätigkeit als Emmett Therapeuten entsprechen, müssen Weiterbildungen besucht werden.
Ab dem 1. Juli 2017 ist es Pflicht, jährlich 8 Stunden Weiterbildung in der Emmett Technique zu absolvieren. Nur so bleiben Anwender/innen registrierte Emmett Therapeuten und werden auf der offiziellen Webseite der Emmett Technique aufgelistet.
REFERENZEN UND BEZUGSQUELLEN FÜR WEITERE INFORMATIONEN
Privacy Act 1988, Australian Government, Office of the Australian Information Commissioner:
https://www.oaic.gov.au/privacy-law/privacy-act/
Australian Health Practitioner Regulation Agency- Code of Conduct for Registered Health Practitionerswww.ahpra.gov.au
Document Title: Code of Ethics, Version 1 Authorised By: Emmett Therapies P/L Board of Directors
Issue Date: 20 July 2016, Übersetzung Kerstin Jaeger Review Date: 20 July 2017
© Emmett Technique Pty Ltd